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Vom Tierschutz geliebt - vom Angler "verhasster"
Wenn dieser gefiederte 'Freund' auftaucht, kann der Angler einpacken oder
sich auf's Ohr legen. In den nächsten Stunden wird er keinen nennenswerten
Fische mehr fangen. Das ist nicht nur ein Spruch - das ist die Realität.
Dank des Vogelschutzes vermehrte sich dieser, doch recht geschickte Jäger,
explosionsartig. Leider fehlt es an natürlichen Feinden wie z.B. dem Seeadler,
der auf natürliche Weise die Bestände in den Brutkolonien dezimiert. Von
dem angerichteten Schaden, wollen die Vogelschützer nichts wissen. Schade
eigentlich!
Es ist nun einmal eine Tatsache das Fische unter Wasser leben und vom Betrachter
kaum wahrgenommen werden. Ein Fisch trällert auch kein Liedchen wenn es
Tag oder Abend wird - er bleibt stumm!
Würde der Kormoran den Bestand an Singvögel genauso dezimieren, wie er das
an den Fischteichen täglich praktiziert, wäre er sicherlich bereits ausgerottet.
Ausrotten will diesen Vogel aber niemand - es muss ein akzeptabler Weg gefunden
werden, den Bestand nachhaltig zu regeln. Ansonsten werden Fische die heute
noch auf der roten Liste stehen, in unseren Gewässern aussterben. Auch heißt
es, der Kormoran fräße am Tag durchschnittlich 300g Fisch.
Rechnen wir doch einmal:
1 Kormoran x 300g x 365 T = 109.50 Kg.
Nun, 110Kg Fisch im Laufe eines Jahres ist nicht dramatisch.
Das gleicht die Natur aus.
Jetzt nehmen wir das aber mal der Anzahl der gezählten Kormorane an unseren
Gewässern.
24.000 Brutpaare = 48.000 Kormorane x 300g x 365 T = 5.256.000 Kg.
Unglaubliche 5 Tausend Tonnen !!!
48.000 Kormorane sind aber nicht permanent an unseren Gewässern anzutreffen.
Gehen wir vom Durchschnitt aus. Durchschnittlich 60 Stück sind anzutreffen.
60 Kormorane x 300g x 365 T = 6.570 Kg.
Bei rund 6,5 Tonnen Fisch im Jahr, hat selbst Mutter Natur ihre Probleme
den Bestand aufrecht zu halten.
Und ich bin mir sicher, der Kormoran wiegt nicht erst die Beute bevor er
sie verschlingt! Hier darf es ruhig etwas mehr sein, zumal in der Rechnung
nicht die Brutzeit mit einbezogen wurde, in der der Kormoran ca. 500g am
Tag benötigt. Und die, durch den Schnabel verletzten aber nicht erbeuteten
Fischen, die daran möglicherweise verenden, haben wir auch nicht berücksichtigt.
Sprechen Sie mal mit einem Berufsfischer darüber! Man kommt zu der Auffassung,
die Behörden und "Naturschützer" vergessen immer die Anzahl der gesamt aufgetretenen
Kormorane an einem Gewässer und den sich daraus ergebenden Schaden. Bei
einem einzelnen wird kein Angler seine Stimme ergeben. Aber in diesen Massen
kann man nicht mehr von geringen Schäden sprechen. Jeder Angler und jeder
Angelsportverein kennt inzwischen die Auswirkungen an seinen Gewässern.
Auch heißt es: Der Schaden, den der Kormoran anrichtet, läge nur in den
wirtschaftlich unbedeutenden Weißfischbeständen. Was bleibt dann noch in
unseren Gewässern? Ein Teich voller Hechte und Zander - die den Hungertod
geweiht sind, weil die unbedeutenden Weißfische vom Kormoran gefressen wurden?
Wenn es dem Weißfisch an den Kragen geht, werden auch alle anderen Arten
davon betroffen sein. Und irgendwann wird dann das Ökosystem "Teich" zusammenbrechen.
Sicherlich wird sich die Anzahl der Kormorane von alleine regeln - möglicherweise
wird er sogar wieder verschwinden. Dann nämlich, wenn sich der Angler, als
Heger und Pfleger der Fische, eine andere Möglichkeit der Erholung gesucht
hat, weil die Fischteiche bereits seit längere Zeit leer sind.
12. Okt. 2009 Kormoran Vogel des Jahres:
Dem Naturschutz einen Bärendienst erwiesen.
Mit der Wahl des Kormorans zum "Vogel des Jahres" wird dem Gedanken, die
Menschen für den Naturschutz zu begeistern, ein Bärendienst erwiesen, meint
Rainer Deppe, Landtagsabgeordneter für Burscheid, Leichlingen, Kürten, Odenthal,
Overath und Wermelskirchen. In einer Pressemitteilung schreibt der Abgeordnete:
"Wenn für die Auswahl einer Art nicht mehr fachliche Gründe ausschlaggebend
sind, sondern politische Kampagnen geführt werden sollen, hilft das nicht
dem Naturschutz, sondern diskreditiert das wichtige Anliegen." Die Kormoranbestände
in Westeuropa hätten sich in den letzten Jahren stetig vergrößert und seien
damit für die Fischwelt zu einer erheblichen Bedrohung geworden, heißt es
weiter: "Es ist vollkommen unverständlich, dass es Naturschützer gibt, die
sich so einseitig auf einen Vogel stürzen, während ihnen die Fische offenbar
egal sind. Gerade weil man die Fische als Unterwasserlebewesen nicht ständig
sieht und sie ihren Lebensraum nicht verlagern können, haben sie den Schutz
der Naturschutzpolitik verdient." "Tag für Tag frisst der Kormoran 500 g
Fisch. Zusätzlich verendet noch einmal etwa ein Drittel der benötigten Fischmenge
an Verletzungen, die der Kormoran den Fischen bei fehlgeschlagen Beuteversuchen
zufügt. Die übermäßige Zunahme des Kormorans, der keine natürlichen Feinde
hat, hat dazu geführt, dass leicht zu erbeutende Fischarten wie Äschen,
Lachse, Bachforellen in zahlreichen Gewässern bereits ausgerottet wurden."
Nordrhein-Westfalen werde jedenfalls den Abschuss des Kormorans in begrenztem
Umfang weiterhin zulassen. Die CDU-Fraktion fordert darüber hinaus ein europaweites
Kormoranmanagement.
Allgemeinverfügungen Kormoran
Übersicht der Kormoran-Allgemeinverfügungen; Stand 17. Juni 2010
Im Folgenden werden die Gewässer pro Regierungsbezirk aufgelistet,
für die gemäß des Landtagsbeschlusses vom Mai 2009 Allgemeinverfügungen
erlassen wurden. In den jeweiligen Allgemeinverfügungen sind gemäß
dem Beschluss in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Einschränkung
nachfolgende über die AAV vom Juni 2008 hinausgehende Abwehrmaßnahmen
erlaubt:
Außerhalb von Nationalparks, Naturschutzgebieten und Europäischen
Vogelschutzgebieten:
ganzjährige Abschussmöglichkeit für Jungvögel;
verlängerte Abschussmöglichkeit für nicht brütende
Altvögel vom 16. August bis 30. April;
Abschussmöglichkeit an Schlafbäumen;
Möglichkeiten zur Verhinderung neuer Brutkolonien und zur Reduzierung
bestehender Brutkolonien außerhalb der Eiablage.
Innerhalb von Naturschutzgebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten:
Anpassung der Abschusszeiten für die Zeit der allgemeinen Wasservogeljagd,
soweit nicht die Jagd ruht; ggf. unter Beachtung notwendiger Ruhezonen
für Wasservögel;
in Vogelschutzgebieten außerhalb der Ruhezonen für Wasservögel
Abschussmöglichkeit bis 14. März;
Abschussmöglichkeit auch an Schlafbäumen, soweit der Abschuss
sonst
zugelassen ist;
Möglichkeiten zur Verhinderung neuer Brutkolonien und zur Begrenzung
bestehender Brutkolonien im Einvernehmen mit den Naturschutzbehörden.
Die jeweiligen Allgemeinverfügungen stehen als PDF-download zur
Verfügung. Fischerei- und Jagdberechtigte werden gebeten, sich die
für ihr Gebiet entsprechende Allgemeinverfügung zu besorgen.
Allgemeinverfügung
der Regierung von Oberfranken vom 15.04.2009
Außerhalb von Schutzgebieten: 200 m um Teichanlagen
Innerhalb von Schutzgebieten: Langenbachgrund Haarweiherkette, Aischgrund
Quelle: Landesfischereiverband
Bayern e.V.