Familie : Cyprinidae
In Oberfranken erreichen Silberkarpfen eine Länge von ca. 80cm
Laichzeit:
Schonzeit: keine / Schonmaß: keines
Kennzeichen
Der Silberkarpfen hat einen gestreckten, seitlich abgeplatteten Körber. Die Färbung ist am Rücken dunkelgrau, die Seiten sind silbergrau. Die Augen sitzen sehr tief auf der Höhe der oberständigen Maulspalte. Am Bauch läuft vom Kiemendeckel bis zur Afterflosse eine scharfe Kante. Die Brustflossen enden vor dem Ansatz der Bauchflossen. Die Schuppen sind sehr klein.
Lebensraum und Lebensweise
Der Silberkarpfen lebt ausschließlich in wärmeren, stehenden Gewässern von 20°C-26°C. Er hält sich meist in Schwärmen im Freiwasser auf. Ein Wachstum zeigt der Silberkarpfen nur, wenn die Wassertemperatur über 20°C erreicht.
Nahrung
Der Silberkarpfen ernährt sich ausschließlich als Filtrierer. Die Kiemenreusen des Silberkarpfen haben einen feinen Filterapparat und können daher auch Phytoplankton aus dem Gewässer herausfiltern. Größere Silberkarpfen fressen auch Zooplankton.
Fortpflanzung
Silberkarpfen laichen nur erfolgreich ab, wenn die Wassertemperatur 23-25°C erreicht hat. Diese Temperatur wird in fließenden Gewässern in Oberfranken nicht erreicht. In Mitteleuropa wird der Silberkarpfen nur in Fischzuchtbetrieben mit Bruthäusern erfolgreich vermehrt. In seiner Heimat in Südostasien laicht der Fisch im Freiwasser von Flüssen. Die Eier schweben frei im Wasser.
Sonstiges
Der Silberkarpfen stammt ursprünglich aus China. Er wurde in den Jahren um 1960 nach Bayern eingeführt. Er sollte die Algenblüte in nährstoffreichen Teichen reduzieren bzw. bekämpfen. Da mit dem feinen Kiemenreusenapparat auch Zooplankton herausgefiltert werden kann, üben Silberkarpfen auch einen Fraßdruck auf das Zooplankton aus. Dies ist ein Effekt, der beim Einsatz oft nicht bedacht wird. Die Fische springen bei geringsten Beunruhigungen aus dem Wasser. Der Silberkarpfen kann mit dem Marmorkarpfen (Hypophthalmichthys nobilis) verwechselt werden. Das Fleisch des Silberkarpfens ist grätenreich mit einem leicht süßlichen Geschmack.
Gefährdungsstatus
Der Silberkarpfen ist kein einheimische Fischart. Schutzmaßnahmen sind in Oberfranken daher nicht erforderlich.
Silberkarpfen dürfen nach § 22 Abs. 4 AVBayFiG nur in geschlossenen Gewässern (Teichen) gehalten werden, aus denen sie nicht entkommen können. Das Aussetzen in Fließgewässer, Bagger- und Stauseen ist verboten. Nach § 11 Abs. 8 AVBayFiG darf er, wenn er in freien Gewässern gefangen wird, nicht zurückgesetzt werden.